Die mündliche Prüfung: laut denken
Warum im Gespräch nur zählt, was man ausspricht, und wie man Nachfragen liest.
In der mündlichen Prüfung zählt nur, was du aussprichst. Eine Denkpause von zehn Sekunden ist für den Prüfer von Nichtwissen nicht zu unterscheiden. Sprich also mit, während du denkst: welche Norm du prüfst, warum, und woran es hängt.
Nachfragen sind meistens ein Test
Die Frage „Sind Sie sicher?" ist in aller Regel keine Korrektur. Sie prüft, ob du deine Position hältst und begründen kannst. Wer bei jeder Nachfrage umschwenkt, zeigt, dass er geraten hat. Wer seine Begründung wiederholt und schärft, zeigt das Gegenteil.
Vom Fall zur Systemfrage
Die erfassten Fälle folgen einem Muster. Das Gespräch beginnt beim Sachverhalt und geht dann in die Tiefe: Warum gibt es diese Regel, und was wäre ohne sie? Bei einem Autokauf, bei dem nur der Schlüssel übergeben wird, geht es erst um Titel und Modus, dann um die Zeichenübergabe nach § 427 ABGB, dann um das Besitzkonstitut nach § 428 und am Ende darum, wozu das Publizitätsprinzip überhaupt dient.
Üben mit den Altfällen
Im Aufgabenregister stehen die mündlichen Fälle mit den Fragen, die im Gespräch kamen. Lies eine Frage, antworte laut, und erst dann die nächste. Eine Musterlösung gibt es nicht, und das ist Absicht: Geübt wird die Antwort, nicht das Nachlesen.