Was tatsächlich oft drankommt
Eine Auszählung der erfassten Altfragen zur mündlichen Fachprüfung Zivilrecht an der WU Wien, mit offengelegter Methodik. Dazu gehört auch, wo die Daten nicht reichen und welche Aussage die Auswertung nicht trägt.
Welche Themen kommen in der mündlichen Fachprüfung Zivilrecht am häufigsten vor?
In der ausgewerteten Sammlung stehen Amtshaftung und Internationales Privatrecht an der Spitze, mit je 6 Treffern. Darauf folgen Grundbuch und Bürgschaft mit je 5 Treffern. Mit je 4 Treffern schließen fünf weitere Gebiete an: Willensbetätigung, Modus und Übergabesurrogate, Zession und Sicherungsübergang, Vertragsschluss samt Bereicherung sowie Geldschuld und Verzug zwischen Unternehmern. Diese Zahlen beziehen sich auf 123 ausgewertete Fragen aus den erfassten Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen der Jahre 2023 bis 2026. Auffällig ist, dass die vorderen Plätze nicht vom Kernstoff des Schuldrechts besetzt sind, den die meisten zuerst wiederholen. Amtshaftung und IPR liegen am Rand des Stoffes und werden in der Vorbereitung oft zuletzt angesehen. Das Bürgerliche Recht ist für die Fachprüfung Zivilrecht ohne Familien- und Erbrecht zu bearbeiten, das IPR gehört dazu. Wer die Auszählung als Reihenfolge für den eigenen Durchgang liest, beginnt also an einer anderen Stelle, als es der Aufbau eines Lehrbuchs nahelegt. Was die Zahlen darüber hinaus nicht hergeben, steht weiter unten.
| Thema | Treffer | Stufe |
|---|---|---|
| Amtshaftung (AHG) | 6 | Sehr hoch |
| IPR, Rom I und Rom II | 6 | Sehr hoch |
| Grundbuch | 5 | Sehr hoch |
| Bürgschaft (Formen, Subsidiarität) | 5 | Sehr hoch |
| Willensbetätigung | 4 | Hoch |
| Modus und Übergabesurrogate | 4 | Hoch |
| Zession und Sicherungsübergang | 4 | Hoch |
| Vertragsschluss und Bereicherung | 4 | Hoch |
| Geldschuld und Verzug (B2B) | 4 | Hoch |
Woher kommen diese Daten?
Grundlage sind 123 ausgewertete Fragen aus den erfassten Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen der Jahre 2023 bis 2026. Jede Frage wurde einem Gebiet zugeordnet und dort gezählt. Die Stufe ergibt sich nicht aus einer gesetzten Schwelle, sondern aus dem Abstand zum häufigsten Gebiet: Ab 75 % von dessen Trefferzahl gilt „sehr hoch“, ab 50 % „hoch“, ab 25 % „mittel“, darunter „niedrig“. Bei 6 Treffern an der Spitze liegt die Grenze für „sehr hoch“ damit bei 5 Treffern und die für „hoch“ bei 3. Diese Konstruktion ist bewusst relativ. Kommt ein Termin dazu und verschiebt die Spitze, verschieben sich die Grenzen mit, und eine feste Zahl wird nicht dadurch aussagekräftig, dass sie stehen bleibt. Zur Offenheit gehört die Gegenprobe: Die Sammlungen sind Gedächtnisprotokolle von Studierenden und keine amtlichen Prüfungsprotokolle. Sie geben wieder, woran sich jemand nach der Prüfung erinnert hat, und das ist eine andere Quelle als ein Protokoll, das während der Prüfung geführt wird. Die Zahlen sind deshalb als Größenordnung zu lesen und nicht als Messwert.
- Basis — 123 ausgewertete Fragen, Zeitraum 2023 bis 2026, aus den erfassten Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen zur mündlichen Fachprüfung.
- Zählweise — jede Frage zählt einmal in dem Gebiet, das sie im Kern betrifft. Eine Frage, die zwei Gebiete berührt, wird nach ihrem Schwerpunkt zugeordnet.
- Stufenbildung — Abstand zum häufigsten Gebiet: ≥ 75 % sehr hoch, ≥ 50 % hoch, ≥ 25 % mittel, darunter niedrig.
- Unsicherheit — Gedächtnisprotokolle geben den Wortlaut nicht zuverlässig wieder. Eine falsch erinnerte Frage kann in einem Gebiet landen, in dem sie nichts zu suchen hat.
- Verzerrung — protokolliert wird, was auffällt. Ungewöhnliche Fragen bleiben eher in Erinnerung als Routinefragen, und das hebt sie in der Auszählung leicht an.
Gibt es die Auswertung auch für die schriftliche Fachprüfung?
Nein, noch nicht. Für die schriftliche Fachprüfung sind derzeit 5 Fälle über 2 Termine erfasst. Die im Code hinterlegte Mindestbasis für eine tragfähige Aussage liegt bei 10 Terminen, und diese Grenze wird nicht aufgeweicht, weil eine Zahl schöner aussieht als ein Hinweis. Aus zwei Terminen ließe sich zwar eine Prozentzahl bilden, sie würde aber nur wiedergeben, was zwei Prüferinnen oder Prüfer an zwei Tagen gefragt haben. Ein Gebiet, das in beiden Terminen vorkam, stünde bei 100 %, obwohl daraus für den nächsten Termin nichts folgt. Solange die Basis fehlt, zeigt die Häufigkeitsanalyse für den schriftlichen Teil deshalb keine Zahlen, sondern den Stand der Erfassung. Eine Auswertung, die erst ab einer Mindestbasis überhaupt gemacht wird, ist mehr wert als eine, die immer eine Zahl liefert. Die Grenze steht im Code und nicht im Ermessen; sie lässt sich nicht im Einzelfall unterschreiten, weil gerade eine Aussage gebraucht wird. Sobald genug Termine erfasst sind, erscheint die Auswertung von selbst.
Was sagt die Häufigkeitsanalyse nicht aus?
Drei Dinge, und jedes davon wird ihr regelmäßig zugeschrieben. Erstens ist sie keine Prognose. Aus sechs Treffern in drei Jahren folgt nicht, dass Amtshaftung im nächsten Termin drankommt. Eine Auszählung beschreibt, was war, und der Prüfungsstoff wird nicht nach Häufigkeit gezogen. Zweitens ersetzt sie keine vollständige Vorbereitung. Der Prüfungsstoff ist das Bürgerliche Recht ohne Familien- und Erbrecht, und er gilt in voller Breite, auch dort, wo die Auszählung wenig Treffer zeigt. Wer die hinteren Gebiete auslässt, hat sein Risiko verschoben und nicht verkleinert. Drittens sagt sie nichts über einzelne Prüferinnen und Prüfer. Die Auswertung ist bewusst über den gesamten erfassten Bestand zusammengelegt, damit keine Zuordnung von Gebieten zu Personen entsteht. Wer eine solche Zuordnung sucht, findet sie hier nicht. Die schriftliche Fachprüfung wird dreimal pro Semester von jeweils unterschiedlichen Professorinnen und Professoren abgenommen, und schon deshalb trägt eine Auszählung über Personen keine Aussage über den eigenen Termin.
Wie nutzt man so eine Auswertung sinnvoll?
Als Reihenfolge, nicht als Auswahl. Der Stoff wird ohnehin ganz gebraucht; die Auszählung sagt nur, womit man anfängt und was man am Ende noch einmal ansieht. Sinnvoll ist ein Durchgang, der die vorderen Gebiete zuerst nimmt, solange die Aufmerksamkeit hoch ist, und die hinteren mit weniger Zeitaufwand abdeckt. Der zweite Nutzen liegt bei den Gebieten am Rand. Amtshaftung und Internationales Privatrecht stehen weit vorn und werden in der Vorbereitung häufig aufgeschoben, weil sie nicht zum Kernstoff des Schuldrechts gehören. Wer diese beiden früh ansieht, korrigiert eine Schieflage, die sich sonst erst in der Prüfung zeigt. Der dritte Nutzen ist ein Warnhinweis: Wenn ein vorderes Gebiet beim eigenen Durchgang wackelig bleibt, ist das ein Grund, dort zu bleiben. Wenn ein hinteres wackelt, ist es einer unter vielen. In beiden Fällen ersetzt die Auszählung die eigene Einschätzung nicht, sie gewichtet sie nur.
Wo steht die Auswertung im Trainer?
Die vollständige Liste steht in der Häufigkeitsanalyse im Trainer, mit Trefferzahl, Stufe und je einem Stichwort dazu, worum es in den erfassten Fragen ging. Die vorderen Plätze sind ohne Zahlung einsehbar; die vollständige Liste und die Verknüpfung mit dem Wiederholungsplan gehören zum Pass. Dort lässt sich ein Gebiet auch direkt in Fälle übersetzen: Aus „Bürgschaft“ wird ein Sachverhalt, in dem Ausfallsbürgschaft und Solidarbürgschaft auseinanderzuhalten sind. Der 14-Days Pass kostet 6,99 €, der 30-Days Pass 9,99 €, jeweils als Einmalzahlung ohne Abo. Wie die Fachprüfung Zivilrecht insgesamt abläuft, steht auf der Seite zur Fachprüfung Zivilrecht. Was aus alten Angaben sonst noch verwertbar ist, steht unter Altklausuren. Ein Konto kostet nichts, und die vorderen Plätze bleiben auch ohne Konto sichtbar, damit sich die Methodik prüfen lässt, bevor jemand etwas bezahlt. Wer lieber sofort übt, findet im Anspruchs-Lego das Schadenersatz-Modul ohne Zahlung.
Fachprüfung Zivilrecht
Zugang über ZfF, schriftlicher und mündlicher Teil, ECTS-Split und Prüfungsstoff ohne Familien- und Erbrecht.
Altklausuren — was hilft
Warum hier keine Prüfungsbögen liegen und welche vier Dinge sich aus alten Angaben tatsächlich verwerten lassen.
Die vollständige Auswertung
Alle erfassten Gebiete mit Trefferzahl und Stufe, dazu der Stand der Erfassung für den schriftlichen Teil.
Quellen und Stand
- Eigene Auszählung: 123 ausgewertete Fragen aus den erfassten Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen zur mündlichen Fachprüfung Zivilrecht, 2023–2026. Die Sammlungen sind Gedächtnisprotokolle und keine amtlichen Prüfungsprotokolle.
- Für die schriftliche Fachprüfung sind 5 Fälle über 2 Termine erfasst. Die Mindestbasis für eine ausgewiesene Häufigkeit liegt bei 10 Terminen; sie ist derzeit nicht erreicht.
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), geltende Fassung im RIS. Gesetzestexte sind nach § 7 UrhG frei.
- Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien, wu.ac.at/zivilrecht — die amtliche Stelle für Prüfungsstoff und Prüfungsmodus.
- Prüfungsstoff und Prüfungsmodus richten sich nach dem jeweils aktuellen Syllabus auf Learn@WU. Maßgeblich ist immer dieser, nicht diese Seite.
Zuletzt geprüft: 6. September 2026 Lern- und Trainingsangebot. Keine Rechtsberatung. Juscool ist kein Angebot der WU Wien.