Fachprüfung Zivilrecht an der WU
Zugang, Stoffabgrenzung, Ablauf der schriftlichen und der mündlichen Prüfung, der ECTS-Split und eine Vorbereitung, die zur verbleibenden Zeit passt — für Studierende im Bachelor Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU).
Was ist die Fachprüfung Zivilrecht und wer darf antreten?
Die Fachprüfung Zivilrecht ist die große zivilrechtliche Prüfung im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, unter Studierenden kurz FP ZR. Sie besteht aus zwei getrennt beurteilten Prüfungen, der schriftlichen Fachprüfung (FPs) und der mündlichen Fachprüfung (FPm). Zur FPs darf antreten, wer die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung Zivilrecht für Fortgeschrittene positiv absolviert hat; diese PI ist die Zugangsvoraussetzung und lässt sich nicht überspringen. Zur FPm darf antreten, wer die FPs positiv abgeschlossen hat. Die Reihenfolge ist damit vorgegeben und die ganze Zeitplanung hängt an ihr. Wer die PI erst spät belegt, verschiebt beide Prüfungen mit. Geprüft wird auf dem Niveau des Studienabschnitts, in dem die Fachprüfung steht, also deutlich über den Grundlagen. Erwartet wird eine vollständige, eigenständige Falllösung und im Gespräch die Begründung dazu. Wer aus den Grundlagen des Zivilrechts kommt, findet dieselben Anspruchsgrundlagen wieder, allerdings in längeren Sachverhalten und mit mehreren Beteiligten. Die Prüfung fragt weniger nach einzelnen Regeln als danach, wie sie zusammenspielen.
Welcher Stoff kommt in der Fachprüfung Zivilrecht vor?
Stoff ist das bürgerliche Recht ohne Familien- und Erbrecht. Diese Abgrenzung ist die wichtigste Angabe für die Planung, weil sie zwei umfangreiche Gebiete aus dem Lernstoff nimmt und zugleich klarstellt, dass alles Übrige bleibt. Umfasst sind damit der Allgemeine Teil des ABGB, das Schuldrecht mit Vertragsrecht, Leistungsstörungen, Gewährleistung, Schadenersatz und Bereicherung, das Sachenrecht mit Besitz, Eigentum, Pfandrecht und Grundbuch sowie die Kreditsicherheiten. Die Ausnahme für Familien- und Erbrecht gilt auch im Internationalen Privatrecht. Das IPR gehört also zum Stoff, soweit es die geprüften Gebiete betrifft, während die kollisionsrechtlichen Fragen des Familien- und Erbrechts außen vor bleiben. Wer das übersieht, lernt entweder zu viel oder lässt das IPR ganz weg. Beides kostet, das eine Zeit und das andere Punkte. Am Anfang der Vorbereitung steht deshalb eine Stoffliste, auf der jedes Gebiet einmal steht und die beiden ausgenommenen ausdrücklich gestrichen sind. Maßgeblich für die Abgrenzung im Einzelfall ist der aktuelle Syllabus auf Learn@WU.
| Gebiet | Im Stoff |
|---|---|
| Allgemeiner Teil, Vertragsrecht, Leistungsstörungen | ja |
| Gewährleistung, Schadenersatz, Bereicherung | ja |
| Sachenrecht, Grundbuch, Kreditsicherheiten | ja |
| Internationales Privatrecht der geprüften Gebiete | ja |
| Familienrecht und Erbrecht | nein, auch nicht im IPR |
Wie läuft die schriftliche Fachprüfung (FPs) ab?
Die FPs dauert drei Stunden und ist eine Klausur mit Fällen, die vollständig zu lösen sind. Erlaubt sind unkommentierte Gesetzestexte. Kommentare, Skripten und eigene Notizen sind es nicht, und ein Gesetzestext mit Anmerkungen am Rand ist kein unkommentierter mehr. Wer seine Ausgabe verwenden will, sieht sie vorher durch. Angeboten wird die FPs dreimal pro Semester, und jeder Termin wird von einer anderen Professorin oder einem anderen Professor abgenommen. Für die Vorbereitung ist daraus nur eine Folgerung zu ziehen. Der Stoff ist derselbe, und die Vorbereitung richtet sich nach ihm und nicht nach dem Termin. Drei Stunden klingen nach viel Zeit und sind es nicht, sobald mehrere Anspruchsgrundlagen zu prüfen sind. Wer die Zeit nicht vorher unter echten Bedingungen geübt hat, verliert sie am ersten Fall und schreibt den letzten unfertig. Eine grobe Einteilung vor dem Schreiben hilft: erst alle Ansprüche notieren, die im Sachverhalt stecken, dann die Zeit auf sie aufteilen, und was übrig bleibt, gehört der Durchsicht.
Wie läuft die mündliche Fachprüfung (FPm) ab?
Die FPm ist erst nach positiver FPs möglich. Die Prüferin oder der Prüfer ist frei wählbar, allerdings nur im Rahmen des Kontingents, das im LPIS je Termin hinterlegt ist. Vergeben werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung, also first come first served. Praktisch heißt das, dass die Anmeldung im Kalender steht, bevor der erste Lerntag beginnt; wer den Anmeldezeitpunkt verpasst, verschiebt seine Prüfung um einen Termin. Geprüft wird im Gespräch, und dort zählt der Weg zur Lösung mehr als die Lösung selbst. Ein Ergebnis ohne Begründung trägt nicht, eine saubere Herleitung mit einem kleinen Umweg schon. Deshalb ist lautes Üben Teil der Vorbereitung. Wer seine Argumentation nie ausgesprochen hat, hört sie in der Prüfung zum ersten Mal, und das ist der falsche Zeitpunkt dafür. Hilfreich ist außerdem, Rückfragen auszuhalten. Eine Nachfrage bedeutet nicht, dass die Antwort falsch war; sie prüft, ob die Begründung trägt, und darauf lässt sich zu zweit vorbereiten.
Was bedeutet der ECTS-Split 9 plus 9?
Seit dem Wintersemester 2021/22 ist die Fachprüfung Zivilrecht in zwei Teile mit je 9 ECTS geteilt, neun für die schriftliche und neun für die mündliche Prüfung. Beide Teile werden getrennt benotet. Daraus folgt zweierlei. Erstens bleibt eine positiv abgelegte FPs erhalten, auch wenn die mündliche Prüfung noch aussteht; der schriftliche Teil ist damit abgeschlossen und muss nicht wiederholt werden. Zweitens gleicht eine gute Note im einen Teil die andere nicht aus, weil es keine gemeinsame Gesamtnote gibt. Für die Planung ist der Split eine Erleichterung, weil 18 ECTS nicht an einem einzigen Tag hängen. Für die Vorbereitung ist er eine Aufforderung, beide Teile verschieden zu üben. Der schriftliche Teil verlangt vollständige Falllösungen unter Zeit, der mündliche das Gespräch über den Weg dorthin. Zwischen beiden Prüfungen liegt meist eine Pause. Sie eignet sich dafür, den Stoff vom Schreiben auf das Sprechen umzustellen, und dafür reicht sie auch aus.
Was leisten die Fachprüfungsvorbereitungen I, II und III?
Die Fachprüfungsvorbereitungen Zivilrecht I, II und III sind Lehrveranstaltungen, die den Stoff der Fachprüfung noch einmal auf Prüfungsniveau durchgehen. Sie ersetzen die eigene Vorbereitung nicht. Ihr Wert liegt in der Struktur und im Tempo. Der Stoff wird in einer Reihenfolge behandelt, die auf die Prüfung zuläuft, und es werden Fälle besprochen, die im Zuschnitt der Prüfung liegen. Wer alle drei besucht, hat den Stoff einmal geordnet vor sich gehabt und weiß, wo die eigenen Lücken sind. Wer sie nicht besuchen kann, braucht einen eigenen Plan mit derselben Funktion, also eine feste Reihenfolge und regelmäßige Fälle mit Rückmeldung. Zu unterschätzen ist auch der Nebeneffekt eines festen Termins in der Woche. Er zwingt zu einem gleichmäßigen Tempo, und gleichmäßiges Tempo ist bei einem Stoff dieser Größe mehr wert als einzelne lange Tage. Was in welcher Vorbereitung behandelt wird und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll belegt werden, steht im jeweiligen Syllabus auf Learn@WU.
Wie bereitet man sich realistisch auf die FP Zivilrecht vor?
In drei Schichten, und in dieser Reihenfolge. Zuerst der Überblick über den ganzen Stoff, damit klar ist, welche Gebiete es überhaupt gibt und wo die eigenen Lücken liegen. Dann die Falllösung, geschrieben und vollständig, weil die schriftliche Prüfung nichts anderes verlangt. Zuletzt der Durchgang unter Zeit, drei Stunden am Stück, mit unkommentiertem Gesetzestext und ohne Nachschlagen im Internet. Für die mündliche Prüfung kommt das laute Üben dazu, am besten zu zweit, wobei eine Person fragt und die andere den Weg erklärt. Die Themenauswahl richtet sich nach dem Stoff und nicht nach Vermutungen darüber, was drankommt. Wer Schwerpunkte setzen will, nimmt dafür ausgewertete Altfragen und keine Erzählungen. Sechs bis acht Wochen mit festen Terminen tragen weiter als vier Wochen mit gutem Willen. Wer weniger Zeit hat, kürzt beim Überblick und nicht bei den geschriebenen Fällen, weil die Klausur das Schreiben verlangt und nicht das Wiedererkennen.
- Überblick — Stoffliste aus dem Syllabus, Gebiete gegenüberstellen, Lücken markieren. Familien- und Erbrecht bleiben draußen, das IPR der übrigen Gebiete nicht.
- Schemata — für jede große Anspruchsgrundlage ein festes Prüfschema, das ohne Nachdenken abrufbar ist. Die Sammlung steht unter Prüfschemata.
- Fälle schreiben — vollständige Lösungen, ohne Musterlösung daneben, erst danach vergleichen. Material dazu unter Altklausuren.
- Durchgang unter Zeit — drei Stunden, unkommentierter Gesetzestext, keine Pause. Danach auswerten, was an der Zeit gescheitert ist und was am Stoff.
- Mündlich üben — laut, im Gespräch, mit Begründung. Die Themen, die in der mündlichen Prüfung häufig vorkommen, stehen in der Häufigkeitsanalyse.
Wie hilft Juscool bei der Fachprüfung Zivilrecht?
Juscool ist ein Trainingsangebot für Studierende der WU Wien und setzt an den drei Schichten der Vorbereitung an. Im Anspruchs-Lego werden Fälle Baustein für Baustein gelöst, im Klausur-Modus vollständig und unter Zeit. Die Häufigkeitsanalyse wertet die mündliche Fachprüfung aus und beruht auf 123 erfassten Fragen aus Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen der Jahre 2023 bis 2026; die vorderen Plätze sind frei einsehbar. Für die schriftliche Prüfung gibt es diese Auswertung bewusst nicht, weil die Datenbasis dafür zu klein ist und eine Rangliste aus zwei Terminen mehr behaupten würde, als sie weiß. Ein Konto kostet nichts. Der 14-Days Pass um 6,99 Euro und der 30-Days Pass um 9,99 Euro sind Einmalzahlungen ohne Abo, abgerechnet über Stripe, und öffnen Klausur-Modus, FP-Themen und Wiederholungsplan. Das ganze Schadenersatz-Modul im Anspruchs-Lego bleibt frei, ebenso eine Runde je Niveau im Multiple-Choice-Training. Die Übersicht steht unter Zugang.
Häufigkeitsanalyse
Welche Themen in der mündlichen Fachprüfung wie oft vorkommen, aus 123 ausgewerteten Fragen. Die vorderen Plätze sind frei.
Prüfschemata
Schadenersatz, Gewährleistung, Irrtum — die Schemata, die in der Klausur ohne Nachdenken abrufbar sein müssen.
Altklausuren
Womit sich der Durchgang unter Zeit üben lässt und was von alten Angaben wirklich zu erwarten ist.
Quellen und Stand
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), geltende Fassung im RIS. Gesetzestexte sind nach § 7 UrhG frei.
- Zugangsvoraussetzung, Stoffabgrenzung, Prüfungsdauer, erlaubte Hilfsmittel und Termine richten sich nach dem jeweils aktuellen Syllabus auf Learn@WU und nach dem LPIS. Maßgeblich ist immer der aktuelle Syllabus auf Learn@WU, nicht diese Seite.
- Das im Syllabus genannte Casebook zur Falllösung — hier nur erwähnt, ohne Wiedergabe von Inhalten.
- Häufigkeitsanalyse: 123 ausgewertete Fragen aus den erfassten Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen (2023–2026), ausschließlich zur mündlichen Prüfung. Für die schriftliche Prüfung reicht die Datenbasis nicht aus.
- Diese Seite nennt keine Prüferinnen und Prüfer und bewertet niemanden. Angaben zum Modus stehen ohne Personenbezug.
Zuletzt geprüft: 6. September 2026 Lern- und Trainingsangebot. Keine Rechtsberatung. Juscool ist kein Angebot der WU Wien.