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Klausurvorbereitung · Zivilrecht

Altklausuren für Zivilrecht an der WU — was hilft und was nicht

Wer „Altklausuren Zivilrecht WU“ sucht, sucht meistens einen Download. Diese Seite sagt zuerst, warum es den hier nicht gibt, und danach, was sich aus alten Klausuren tatsächlich holen lässt — für Studierende der WU Wien in GLZR und in der Fachprüfung Zivilrecht.

Hostet Juscool Altklausuren als PDF?

Nein. Auf Juscool liegen keine Prüfungsbögen, keine Vorlesungsfolien und keine fremden Zusammenfassungen zum Herunterladen. Prüfungsangaben, Sachverhalte und Musterlösungen sind in aller Regel urheberrechtlich geschützte Werke ihrer Verfasserinnen und Verfasser. Daran ändert der Umstand nichts, dass eine Angabe einmal in einem Hörsaal ausgeteilt wurde. Wer Originalunterlagen sucht, findet sie dort, wo sie hingehören: auf Learn@WU im jeweiligen Kurs, bei den Instituten und Lehrstühlen, in der Prüfungsberatung der ÖH und auf studentischen Plattformen, auf denen Studierende eigene Unterlagen teilen. Auch die Fachschaft Wirtschaftsrecht und Studiengruppen des eigenen Jahrgangs sind übliche Anlaufstellen. Juscool geht einen anderen Weg. Hier stehen eigene Sachverhalte und eigene Fragen, die auf denselben Rechtsproblemen aufsetzen wie eine Klausur, ohne fremdes Material zu übernehmen. Ein Fall zur Anscheinsvollmacht braucht keine fremde Angabe, er braucht einen Sachverhalt, in dem die Anscheinsvollmacht das Problem ist. Trainiert wird damit die Anspruchsprüfung selbst, also genau der Vorgang, den die Beurteilung bewertet.

Gesetzestexte sind davon ausgenommen. Sie sind nach § 7 UrhG frei und stehen im RIS vollständig zur Verfügung. Für die Fachprüfung Zivilrecht sind unkommentierte Gesetzestexte im Prüfungsraum erlaubt.

Warum bringt das Sammeln von Altklausuren weniger als erwartet?

Weil Sammeln und Können zwei verschiedene Tätigkeiten sind. Ein Ordner mit dreißig Angaben wächst schnell, das eigene Vermögen, einen unbekannten Sachverhalt zu ordnen, wächst dabei nicht mit. Plattformen wie Studocu, die Sammlungen der Fachschaften und geteilte Ordner in Studiengruppen liefern brauchbares Material; sie liefern aber Material und keine Übung. Dazu kommt ein Effekt, der in der Lernforschung gut beschrieben ist: Wer eine Lösung liest, erkennt sie beim zweiten Lesen wieder und hält dieses Wiedererkennen für Beherrschung. In der Klausur liegt aber keine Lösung daneben. Drittens veralten Angaben. Der Stoff verschiebt sich, Novellen greifen ein, der Zuschnitt der Lehrveranstaltung ändert sich von Semester zu Semester. Eine Angabe aus 2019 kann auf eine Rechtslage zielen, die es so nicht mehr gibt, und eine Angabe aus einer anderen Lehrveranstaltung prüft einen Stoff, der gar nicht der eigene ist. Wer sammelt, verwechselt Beschaffung mit Vorbereitung und merkt es erfahrungsgemäß erst beim Prüfungsantritt.

Was lässt sich aus alten Klausuren tatsächlich verwerten?

Vier Dinge, und alle vier sind unabhängig vom konkreten Sachverhalt. Erstens die Themenhäufigkeit: welche Rechtsinstitute über mehrere Termine hinweg immer wieder auftauchen und welche fast nie. Zweitens der Aufgabentyp: ob ein Fall auf eine einzige Anspruchsgrundlage zuläuft oder mehrere Beteiligte gegeneinander stellt, ob Theoriefragen gesondert gestellt werden, ob ein MC-Teil vorgeschaltet ist. Drittens das Formulierungsmuster der Fragestellung. Die Wendungen wiederholen sich, und wer sie kennt, weiß nach zwei Sätzen, ob eine vollständige Prüfung verlangt ist oder nur ein Ergebnis mit kurzer Begründung. Viertens das Zeitbudget: wie viele Seiten Sachverhalt auf wie viele Minuten treffen. Daraus ergibt sich, wie lange eine einzelne Anspruchsgrundlage überhaupt dauern darf. Diese vier Punkte lassen sich aus einer Angabe herauslesen, ohne sie weiterzugeben. Sie sind der Grund, warum ein Blick in alte Klausuren sinnvoll bleibt, und zugleich der Grund, warum wenige Angaben dafür genügen.

  1. Themenhäufigkeit — welche Rechtsinstitute über mehrere Termine hinweg wiederkehren. Die ausgewertete Fassung dieser Frage steht in der Häufigkeitsanalyse.
  2. Aufgabentyp — ein Anspruch oder mehrere, ein Beteiligter oder eine Kette, Falllösung allein oder Falllösung plus Theoriefrage.
  3. Formulierungsmuster — „Prüfen Sie die Ansprüche des A gegen B“ verlangt etwas anderes als „Wer trägt den Schaden?“. Die Wortwahl legt den Umfang fest.
  4. Zeitbudget — Sachverhaltslänge gegen Prüfungszeit. Daraus ergibt sich, wie lange eine Anspruchsgrundlage überhaupt dauern darf.

Wie übt man einen Klausurfall richtig?

Unter Bedingungen, die der Beurteilung ähneln, und mit der Lösung außer Reichweite. Der Ablauf hat fünf Bausteine. Zuerst wird die Zeit gestellt und die Musterlösung weggelegt, auch wenn eine vorhanden ist. Dann wird der Sachverhalt gelesen und der Anspruch benannt, den man prüfen will, samt Anspruchsgrundlage im Gesetz. Danach werden die Voraussetzungen dieser Anspruchsgrundlage einzeln abgearbeitet und jede am Sachverhalt beantwortet, auch die unproblematischen. Erst danach wird verglichen, und zwar nicht auf Ergebnisgleichheit, sondern auf den Weg: An welcher Stelle ist ein Baustein ausgefallen, welcher Sachverhaltssatz wurde übergangen? Zuletzt wird der Fehler notiert und der Fall nach einigen Tagen ein zweites Mal geschrieben. Der zweite Durchgang zeigt, ob der Fehler behoben ist. Ohne ihn bleibt das Üben eine Sammlung von Einzelversuchen ohne Rückmeldung. Drei Fälle, die auf diese Weise durchgearbeitet werden, tragen weiter als zwanzig Angaben, die man gelesen und für verstanden gehalten hat.

  1. Zeit stellen, Lösung weglegen. Ein Fall ohne Zeitdruck misst etwas anderes als die Klausur.
  2. Anspruch und Anspruchsgrundlage benennen. Wer gegen wen, woraus. Ohne diesen Satz beginnt keine Prüfung.
  3. Voraussetzungen einzeln abarbeiten. Beim Schadenersatz sind das Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Rechtsfolge nach § 1295 Abs 1 ABGB. Was nicht auf dem Papier steht, ist nicht geprüft.
  4. Vergleichen auf den Weg, nicht auf das Ergebnis. Ein richtiges Ergebnis mit übersprungenem Baustein bleibt in der Beurteilung unvollständig.
  5. Fehler notieren, Fall wiederholen. Nach einigen Tagen erneut schreiben. Erst der zweite Durchgang belegt, dass etwas hängen geblieben ist.

Was ist mit Musterlösungen?

Musterlösungen sind nützlich, aber später, als die meisten sie verwenden. Sie zeigen ein Ergebnis und eine knappe Begründung, oft in Stichworten. Was sie nicht zeigen, ist der Weg dorthin: die verworfenen Anspruchsgrundlagen, die Stelle, an der man sich entschieden hat, die Abgrenzung, die im Kopf stattgefunden hat. Wer die Lösung vor dem eigenen Versuch liest, übernimmt das Ergebnis und hält den Weg für nachvollzogen. Nach dem eigenen Versuch ist dieselbe Musterlösung eine Gegenprobe und damit wertvoll. Für Klausuren an der WU gilt zudem, dass offizielle Musterlösungen nicht zu jedem Termin und nicht in jeder Lehrveranstaltung veröffentlicht werden; im Umlauf sind häufig studentische Lösungen, deren Richtigkeit niemand geprüft hat. Eine Lösung, die von einer Kollegin stammt, ist eine Meinung. Sie ersetzt die Arbeit am Gesetzestext und am Casebook nicht. Wer eine solche Lösung verwendet, sollte jede zitierte Norm im RIS nachschlagen, bevor er sie übernimmt.

Was bekommt man bei Juscool statt einer Sammlung?

Eigene Fälle mit Rückmeldung an jedem einzelnen Baustein. Im Anspruchs-Lego wird ein Sachverhalt ohne Lösung ausgegeben und Schritt für Schritt geprüft: Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Rechtsfolge. Falsch gesetzte Bausteine fallen sofort auf und nicht erst bei der Beurteilung, und die Rückmeldung nennt den Baustein, an dem es gehakt hat. Damit bleibt sichtbar, ob ein Fehler am Stoff liegt oder an der Reihenfolge der Prüfung. Dazu kommen ein Klausur-Modus mit Zeitnahme, der denselben Zeitdruck herstellt wie ein Prüfungsantritt, ein Multiple-Choice-Training für die MC-Teile in ReWi und GLZR, die Häufigkeitsanalyse zur Fachprüfung Zivilrecht und ein Wiederholungsplan. Das Schadenersatz-Modul ist ohne Zahlung zugänglich, ebenso je eine Runde Multiple Choice pro Niveau. Für den Rest gibt es den 14-Days Pass um 6,99 € und den 30-Days Pass um 9,99 €, jeweils als Einmalzahlung ohne Abo. Ein Konto kostet nichts.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 6. September 2026 Lern- und Trainingsangebot. Keine Rechtsberatung. Juscool ist kein Angebot der WU Wien.