Was Juscool ist und was es nicht ist
Wer das Angebot betreibt, wie die Trainer entstehen, worauf die Häufigkeitsanalyse beruht, wie eine Fehlermeldung bearbeitet wird und was der Zugang kostet.
Wer steht hinter Juscool?
Hinter Juscool steht eine einzelne Person, kein Verlag und kein Institut. Betreiber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich ist Arsham Ahmadzadeh. Die vollständigen Angaben nach § 5 ECG und § 25 MedienG stehen im Impressum, samt ladungsfähiger Anschrift und E-Mail-Adresse. Dass es eine Person ist und keine Redaktion, hat zwei Folgen, die man kennen sollte. Erstens ist die Verantwortung eindeutig zuordenbar. Wer einen Fehler findet, weiß, an wen die Meldung geht, und bekommt die Antwort von derselben Stelle, die den Text geschrieben hat. Zweitens gibt es keine zweite Instanz, die vor der Veröffentlichung gegenliest. Deshalb trägt jede Inhaltsseite ein Prüfdatum, deshalb wird zu jeder Modus-Angabe die amtliche Stelle genannt, und deshalb ist der Korrekturweg weiter unten eigens beschrieben. Juscool ist ein Lern- und Trainingsangebot und keine Rechtsberatung. Es ersetzt weder das Lehrbuch noch die Lehrveranstaltung.
Wie entstehen die Trainer?
Die Sachverhalte in den Trainern sind eigene Texte. Ausgangspunkt ist kein bestimmter Prüfungsbogen, sondern die Konstellation dahinter, also die wiederkehrende rechtliche Frage — etwa die Abgrenzung von Gewährleistung und Schadenersatz oder die Zurechnung eines Gehilfen. Zu jeder Konstellation wird ein neuer Sachverhalt geschrieben, mit eigenen Beteiligten, eigenen Beträgen und eigenem Ablauf. Die Anspruchsprüfung wird anschließend in die fünf Bausteine zerlegt, damit sichtbar bleibt, an welcher Stelle eine Lösung kippt: Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Rechtsfolge. Die Gesetzeszitate stammen aus dem ABGB und den einschlägigen Nebengesetzen und werden gegen die geltende Fassung im RIS geprüft; Gesetzestexte sind nach § 7 UrhG frei. Nicht wiedergegeben werden fremde Prüfungsbögen, Skripten, Vorlesungsfolien oder Passagen aus Lehrbüchern. Was von dort kommt, wird als Fundstelle genannt und nicht abgedruckt. Jeder Fall wird gegen dasselbe Schema geprüft, bevor er in einen Trainer kommt; was sich nicht in die fünf Bausteine einordnen lässt, wird umgeschrieben und nicht angehängt.
- Konstellation zuerst — geordnet wird nach der rechtlichen Frage, nicht nach dem Termin, an dem sie einmal vorkam.
- Eigener Sachverhalt — neu geschrieben, mit eigenen Beteiligten und eigenen Beträgen.
- Fünf Bausteine — Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Rechtsfolge, einzeln prüfbar und einzeln bewertbar.
- Gesetzeszitate gegen das RIS — die geltende Fassung entscheidet, nicht die Erinnerung an eine ältere.
Die Prüfschemata, die dieser Zerlegung zugrunde liegen, stehen offen: Schadenersatz in fünf Bausteinen und die übrigen Schemata.
Woher kommt die Häufigkeitsanalyse und was sagt sie nicht aus?
Die Häufigkeitsanalyse wertet die mündliche Fachprüfung Zivilrecht aus. Grundlage sind 123 ausgewertete Fragen aus den erfassten Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen der Jahre 2023 bis 2026. Das sind Gedächtnisprotokolle von Studierenden und keine amtlichen Prüfungsprotokolle. Niemand hat die Fragen im Prüfungsraum mitgeschrieben, niemand hat sie von der Universität bestätigen lassen, und was mehrfach weitererzählt wurde, ist in der Sammlung häufiger vertreten als das, was nur einmal auffiel. Die Auswertung zeigt daher, woran sich Prüflinge erinnert haben, und nicht, was tatsächlich gefragt wurde. Sie ist keine Prognose. Aus der Häufigkeit eines Gebiets in der Vergangenheit folgt nicht, dass es im nächsten Termin drankommt, und aus einem hinteren Platz folgt nicht, dass man das Gebiet auslassen darf. Die Auswertung ordnet die Fragen nach Gebieten und stuft sie danach ein, wie weit ein Gebiet vom häufigsten entfernt liegt. Für die schriftliche Fachprüfung reicht die Datenbasis derzeit nicht aus.
Die Auswertung der schriftlichen Prüfung bleibt deshalb leer, statt eine Rangfolge zu zeigen, die keine ist. Die erfassten Klausurtermine liegen unter der Mindestbasis, ab der die Auswertung überhaupt rechnet — solange das so ist, steht dort ein Hinweis und keine Zahl. Was die Auswertung der mündlichen Prüfung ergibt und wie die Stufen zustande kommen, steht in der Häufigkeitsanalyse selbst.
Was ist Juscool ausdrücklich nicht?
Juscool ist kein Angebot der WU Wien. Es ist keine Einrichtung der Wirtschaftsuniversität Wien, gehört zu keinem ihrer Institute, ist von ihr weder beauftragt noch autorisiert noch geprüft und steht in keiner sonstigen offiziellen Verbindung zu ihr. Die Prüfungen, auf die Juscool vorbereitet, werden von der WU abgenommen; das Vorbereitungsangebot stammt von einem privaten Betreiber. Juscool ist außerdem kein Lehrbuchersatz. Wer die Lehrveranstaltung und das vorgeschriebene Lehrbuch weglässt und nur trainiert, übt die Anwendung ohne den Stoff. Juscool erbringt keine Rechtsberatung. Die Inhalte sind für die Prüfungsvorbereitung geschrieben und nicht für einen wirklichen Rechtsfall; wer einen solchen hat, braucht anwaltliche Beratung. Und Juscool ist keine Sammlung fremder Prüfungsunterlagen. Es gibt hier keine Klausurangaben, keine originalen Multiple-Choice-Fragen, keine Skripten und keine Folien zum Herunterladen. Wer solche Unterlagen sucht, findet sie hier nicht, auch nicht gegen Entgelt.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steht Juscool in Verbindung zur WU Wien? | Nein. Privater Betreiber, keine Einrichtung der WU, nicht von ihr autorisiert, keine Kooperation. |
| Gehört Juscool zu einem Institut der WU? | Nein. Es besteht keine institutionelle Verbindung. |
| Ersetzt Juscool Lehrbuch und Lehrveranstaltung? | Nein. Es trainiert die Anwendung des Stoffs, es vermittelt ihn nicht vollständig. |
| Ist Juscool Rechtsberatung? | Nein. Lern- und Trainingsangebot ohne Beratung im Einzelfall. |
| Gibt es hier Prüfungsangaben zum Herunterladen? | Nein. Keine fremden Bögen, keine Originalfragen, keine Skripten, keine Folien. |
Wie melde ich einen inhaltlichen Fehler?
Über das Feedback-Formular, das direkt an den Betreiber geht; dafür ist eine Anmeldung nötig, damit eine Rückfrage möglich ist. Wer keine Anmeldung möchte, kann die im Impressum genannte E-Mail-Adresse verwenden. Hilfreich ist eine Meldung, die drei Dinge enthält: die Seite oder den Trainer, die beanstandete Aussage im Wortlaut und die Stelle, die es besser weiß — ein Paragraf, eine Entscheidung, ein Eintrag im Syllabus. Damit lässt sich die Korrektur ohne Rückfrage erledigen. Der Ablauf danach ist immer derselbe. Die Meldung wird geprüft; die betroffene Stelle wird entweder korrigiert oder, wenn die Aussage zutrifft, mit einer Fundstelle belegt. Eine inhaltliche Korrektur wird zusätzlich im Änderungsverzeichnis am Fuß dieser Seite mit Datum vermerkt. Meldungen zu Prüfungsmodus und Terminen sind besonders willkommen, weil sich genau diese Angaben zwischen zwei Semestern verschieben. Eine Antwort kommt auch dann, wenn die Meldung im Ergebnis zu keiner Änderung führt.
Zum Formular: Feedback. Was zum Prüfungsmodus derzeit auf diesen Seiten steht und wo der verbindliche Stand nachzulesen ist, steht in der Prüfungsinfo.
Was kostet Juscool?
Ein Konto kostet nichts, und jeder Trainer zeigt einen Teil von sich, bevor er nach einem Pass fragt. Ohne Zahlung offen sind das ganze Schadenersatz-Modul im Anspruchs-Lego, eine Runde je Niveau im Multiple-Choice-Trainer, die vorderen Plätze der Häufigkeitsanalyse und die ersten Karten bei Tricks & Tipps. Alles Weitere schaltet ein Pass frei, und beide Pässe schalten alle Trainer frei. Der 14-Days Pass kostet 6,99 Euro, der 30-Days Pass 9,99 Euro. Beide sind als Einmalzahlung für eine feste Laufzeit angelegt, ohne automatische Verlängerung und ohne Abonnement. Bezahlt wird über Stripe; Kartendaten liegen nicht bei Juscool. Die verbindlichen Angaben zu Laufzeit, Rücktrittsrecht und Umsatzsteuer stehen in den Nutzungsbedingungen und auf der Zugangsseite. Eine Zusammenfassung in eigenen Worten wäre an dieser Stelle die schlechtere Auskunft. Daneben gibt es Gift-Codes; sie schalten denselben Zugang frei, ohne dass etwas bezahlt wird.
Pässe, Gift-Codes und der genaue Umfang der freien Proben stehen unter Zugang & Unterstützung.
Änderungen und Korrekturen
- 6. September 2026 — Kurs-, Prüfschema- und Informationsseiten angelegt; Crawler-Politik auf zwei Schichten umgestellt.
Häufigkeitsanalyse
Was 123 ausgewertete Fragen aus Gedächtnisprotokollen über die mündliche Fachprüfung sagen — und was sie nicht sagen.
Prüfungsmodus an der WU
STEOP, MC-Teil, Termine, ECTS-Split bei der Fachprüfung — und wo der verbindliche Stand steht.
Womit lernt man was
Wofür jedes Lernformat gut ist, und wofür Juscool das falsche Werkzeug wäre.
Zugang & Pässe
14-Days Pass um 6,99 €, 30-Days Pass um 9,99 €. Konto kostenlos, jeder Trainer mit freier Probe.
Quellen und Stand
- Anbieterangaben nach § 5 ECG und § 25 MedienG: Impressum.
- Vertragliche Angaben zu Pässen, Laufzeit, Rücktrittsrecht und Umsatzsteuer: Nutzungsbedingungen und Zugangsseite.
- Datenbasis der Häufigkeitsanalyse: 123 ausgewertete Fragen aus den erfassten Altfragen-Sammlungen und Fragenkatalogen (2023–2026), also Gedächtnisprotokolle.
- Prüfungsstoff und Prüfungsmodus richten sich nach dem jeweils aktuellen Syllabus auf Learn@WU. Maßgeblich ist immer dieser, nicht diese Seite.
- Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien, wu.ac.at/zivilrecht.
Zuletzt geprüft: 6. September 2026 Lern- und Trainingsangebot. Keine Rechtsberatung. Juscool ist kein Angebot der WU Wien.