Zession: wer was von wem verlangen kann
Das Prüfschema für die Abtretung von Forderungen nach §§ 1392 ff ABGB, für die Fachprüfung Zivilrecht im Bachelor Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU).
Wann kann der neue Gläubiger vom Schuldner zahlen verlangen?
Wenn die Forderung wirksam auf ihn übergegangen ist. Die Zession ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger, dem Zedenten, und dem neuen, dem Zessionar (§ 1392 ABGB). Der Schuldner muss nicht zustimmen und nicht einmal davon wissen: Die Verständigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie entscheidet aber darüber, an wen der Schuldner mit befreiender Wirkung zahlen kann. Geprüft wird in vier Schritten: Bestand der Forderung, wirksamer Abtretungsvertrag mit einem gültigen Grund, keine Abtretungssperre, und dann die Stellung des Schuldners, also Verständigung und Einwendungen.
- Forderung besteht und ist abtretbar (keine höchstpersönliche Forderung).
- Abtretungsvertrag zwischen Zedent und Zessionar, mit gültigem Grund wie Kauf, Schenkung oder Sicherung (§ 1392 ABGB).
- Kein wirksames Abtretungsverbot; zwischen Unternehmern gilt für Geldforderungen § 1396a ABGB.
- Stellung des Schuldners: Zahlung an den Zedenten vor Verständigung befreit (§ 1395 ABGB); Einwendungen bleiben erhalten (§ 1396 ABGB).
Was darf der Schuldner dem neuen Gläubiger entgegenhalten?
Alles, was er dem alten hätte entgegenhalten können. Die Abtretung soll den Schuldner nicht schlechter stellen. Nach § 1396 ABGB behält er seine Einwendungen gegen die Forderung, etwa dass die Ware mangelhaft war oder dass die Forderung schon getilgt ist. Zahlt er, bevor ihm die Abtretung bekannt wird, an den bisherigen Gläubiger, ist er nach § 1395 ABGB befreit, und der Zessionar muss sich an den Zedenten halten. Eine Grenze zieht das Anerkenntnis: Hat der Schuldner die Forderung dem redlichen Zessionar gegenüber als richtig anerkannt, kann er sich ihm gegenüber auf Einwendungen gegen ihren Bestand nicht mehr berufen. Wer als Schuldner eine Abtretungsanzeige bekommt, sollte also nicht vorschnell bestätigen, dass alles in Ordnung ist.
Wofür haftet der Zedent dem Zessionar?
Das hängt davon ab, ob die Abtretung entgeltlich war. Bei der unentgeltlichen Zession haftet der Zedent nicht. Bei der entgeltlichen haftet er nach § 1397 ABGB dafür, dass die Forderung besteht (Richtigkeit), und für ihre Einbringlichkeit, aber nie über das hinaus, was er vom Zessionar bekommen hat; die Haftung für die Einbringlichkeit schränkt § 1398 ABGB weiter ein. In der Praxis wird diese Haftung häufig vertraglich geregelt. Mit der Forderung gehen nach § 1394 ABGB auch ihre Nebenrechte über, etwa ein Pfandrecht oder eine Bürgschaft: Der Zessionar tritt in dieselbe Rechtsstellung ein, die der Zedent hatte, nicht in eine bessere und nicht in eine schlechtere.
Was ist bei Abtretungsverbot und Sicherungszession zu beachten?
Ein vertragliches Abtretungsverbot zwischen Unternehmern über eine Geldforderung aus einem unternehmerischen Geschäft ist nach § 1396a ABGB nur verbindlich, wenn es im Einzelnen ausgehandelt wurde und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligt. Selbst ein verbindliches Verbot hindert die Wirksamkeit der Abtretung nicht; der Schuldner kann dann aber weiterhin an den Zedenten zahlen. Bei der Sicherungszession wird die Forderung nicht verkauft, sondern zur Sicherung eines Kredits übertragen. Damit sie auch in der Insolvenz des Zedenten hält, verlangt die Rechtsprechung einen Publizitätsakt: die Verständigung des Schuldners oder einen Vermerk in den Geschäftsbüchern des Zedenten. Fehlt er, ist die Sicherung in der Insolvenz wertlos, und genau diesen Punkt prüfen Fachprüfungsfälle regelmäßig ab.
Prüfschema Gefährdungshaftung
Unfall beim Betrieb, Halter, Haftungsausschluss nach § 9 EKHG, Schwarzfahrt, Ausgleich zwischen mehreren Haltern.
Prüfschema Bürgschaft
Hauptschuld, Bürgschaftsvertrag, Schriftform, die drei Arten der Bürgschaft und der Regress des Bürgen.
Fachprüfung Zivilrecht
Schriftlich und mündlich, getrennt benotet. Was an Stoff dazugehört und was nicht.
Das Schema selbst anwenden
Im Lernpfad bekommst du den Sachverhalt ohne Lösung und prüfst selbst. Das erste Thema ist ohne Konto frei.
Quellen und Stand
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), geltende Fassung im RIS. Gesetzestexte sind nach § 7 UrhG frei.
- Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien, wu.ac.at/zivilrecht: die amtliche Stelle für Prüfungsstoff und Prüfungsmodus.
- Prüfungsstoff und Prüfungsmodus richten sich nach dem jeweils aktuellen Syllabus auf Learn@WU. Maßgeblich ist immer dieser, nicht diese Seite.
Zuletzt geprüft: 2. Oktober 2026 Lern- und Trainingsangebot. Keine Rechtsberatung. Juscool ist kein Angebot der WU Wien.