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Grundlagen des Zivilrechts · LV 4034

GLZR an der WU: Fälle lösen statt Zusammenfassungen lesen

Grundlagen des Zivilrechts (LV 4034) im Bachelor Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) — Aufbau der Prüfung, MC-Teil und offener Teil, und was der Schwerpunkt auf der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen für die Vorbereitung bedeutet.

Was ist die Prüfung „Grundlagen des Zivilrechts“ an der WU?

Grundlagen des Zivilrechts ist die zivilrechtliche Grundlagenprüfung im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie trägt die Lehrveranstaltungsnummer 4034 und heißt unter Studierenden GLZR. Geprüft wird schriftlich in zwei Teilen, einem Multiple-Choice-Teil und einem offenen Teil, in dem ein Sachverhalt selbst gelöst wird. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen. Damit unterscheidet sie sich in der Vorbereitung deutlich von einer Prüfung, in der Wissen nur abgefragt wird. Verlangt ist eine Leistung, die man kann oder nicht kann, und die sich in ihren Schritten zeigen muss. Inhaltlich geht es um das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, also um Vertragsrecht, Leistungsstörungen, Gewährleistung, Schadenersatz und Bereicherung, in der Tiefe der Grundlagen. Empfohlen wird die Prüfung im Anschluss an die Studieneingangsphase, weil sie auf deren zivilrechtlichem Teil aufsetzt. Für viele ist GLZR die erste Prüfung, in der eine ganze Falllösung geschrieben wird, und das prägt die Vorbereitung stärker als der Umfang des Stoffes.

Wie ist die GLZR-Prüfung aufgebaut?

Die Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Teil und einem offenen Teil, und beide werden beurteilt. Der Multiple-Choice-Teil fragt den Stoff im Detail ab, also einzelne Voraussetzungen, Fristen und Ausnahmen. Der offene Teil legt einen Sachverhalt vor, der eigenständig zu lösen ist, mit Anspruchsgrundlage, Prüfung der Voraussetzungen und begründetem Ergebnis. Das Gewicht liegt beim offenen Teil, weil dort die Falllösung sichtbar wird. Die genaue Punkteverteilung, die Zahl der Fragen und die Prüfungszeit stehen im Syllabus der Lehrveranstaltung und können sich zwischen den Semestern ändern. Wer sich vorbereitet, sollte deshalb zuerst den aktuellen Syllabus lesen und danach den Lernplan zuschneiden. Für die Vorbereitung ist der Aufbau in zwei Teilen wichtiger als jede Punktezahl. Er verlangt zwei verschiedene Arten von Übung, die sich nicht gegenseitig ersetzen. Für den ersten Teil wird abgefragt, für den zweiten geschrieben. Wer nur eine der beiden Übungsformen betreibt, merkt das in dem Teil, den er ausgelassen hat.

TeilWas verlangt wirdWie man es übt
Multiple Choice Stoff im Detail, einzelne Voraussetzungen und Ausnahmen, Entscheidung über jede Antwortmöglichkeit Fragen beantworten, jede falsche Antwort im Gesetz nachschlagen und die Fundstelle notieren
Offener Teil Sachverhalt lösen: Anspruchsgrundlage, Voraussetzungen der Reihe nach, begründetes Ergebnis Fälle schriftlich lösen, ohne Musterlösung daneben, danach mit ihr vergleichen

Was heißt „Falllösung nach Anspruchsgrundlagen“ konkret?

Es heißt, dass die Lösung nicht mit dem Sachverhalt beginnt, sondern mit der Frage, wer von wem was aufgrund welcher Norm will. Erst wenn diese Norm benannt ist, steht fest, welche Voraussetzungen zu prüfen sind, und erst dann hat der Sachverhalt eine Ordnung. Jede Voraussetzung wird einzeln geprüft, in der Reihenfolge, die die Norm vorgibt, und jede bekommt ein eigenes Ergebnis. Fehlt eine Voraussetzung, wird an dieser Stelle abgebrochen und begründet, statt die übrigen vorsorglich mitzuprüfen. Beim Schadenersatzanspruch nach § 1295 Abs 1 ABGB sind es fünf Bausteine: Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Rechtsfolge. Diese Reihenfolge ist keine Formsache. Sie folgt der Logik des Anspruchs. Ohne Schaden gibt es nichts zu ersetzen, und ohne Kausalität wäre jede Aussage über Rechtswidrigkeit gegenstandslos. Wer einen Baustein überspringt, verliert in der Beurteilung Punkte auch dann, wenn das Ergebnis stimmt. Sichtbar geprüft ist nur, was auf dem Papier steht.

Ein eigener, alltäglicher Sachverhalt zur Veranschaulichung: A leiht B für einen Nachmittag ihr Notebook. B stellt einen offenen Becher Kaffee daneben und stößt ihn beim Aufstehen um. Die Reparatur kostet 400 Euro. A muss zusätzlich einen bezahlten Nachhilfetermin über 60 Euro absagen, weil ihr das Gerät fehlt. Dieselben fünf Bausteine, an diesem Fall durchgeführt:

  1. Schaden — die Reparaturkosten von 400 Euro sind positiver Schaden im Sinne des § 1293 ABGB. Die entgangenen 60 Euro aus der abgesagten Nachhilfestunde sind entgangener Gewinn. Die Trennung wird im fünften Baustein wieder gebraucht.
  2. Kausalität — ohne das Umstoßen des Bechers wäre der Schaden nicht eingetreten. Dass ein Getränk neben einem Gerät dieses beschädigt, ist nach allgemeiner Lebenserfahrung auch nicht ganz unwahrscheinlich, die Adäquanz ist also gegeben.
  3. Rechtswidrigkeit — zwischen A und B besteht ein Leihvertrag. Daraus trifft B die Pflicht, mit der geliehenen Sache sorgfältig umzugehen. Ein offener Becher unmittelbar neben dem Gerät verletzt diese Pflicht.
  4. Verschulden — B hat die Sorgfalt außer Acht gelassen, die man von einer durchschnittlichen Person erwarten darf (§§ 1294, 1297 ABGB). Das ist leichte Fahrlässigkeit. Weil eine vertragliche Pflicht verletzt wurde, muss nach § 1298 ABGB B beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
  5. Rechtsfolge — bei leichter Fahrlässigkeit schuldet B nach § 1323 ABGB nur die eigentliche Schadloshaltung, also die 400 Euro. Die 60 Euro entgangener Gewinn wären nach § 1324 ABGB erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu ersetzen.

Das Ergebnis steht in einem Satz, der Weg dorthin in fünf Schritten. Die ausführliche Fassung dieses Schemas mit allen Paragrafen steht im Prüfschema Schadenersatz, die zweite große Anspruchsgrundlage aus GLZR im Prüfschema Gewährleistung.

In welchem Verhältnis steht GLZR zu ReWi?

GLZR wird direkt im Anschluss an die Studieneingangsphase empfohlen, also nach Einführung in die Rechtswissenschaften mit der Lehrveranstaltungsnummer 4033. Der Grund liegt im Stoff. Der zivilrechtliche Teil der Einführung liefert die Begriffe, mit denen GLZR arbeitet, und wer diese Begriffe erst nachlernen muss, verliert Zeit an einer Stelle, an der es um das Anwenden geht. Der Sprung zwischen den beiden Prüfungen liegt weniger im Umfang als in der Art der Leistung. Die Einführung fragt breit und flach über zwei Rechtsgebiete, GLZR fragt schmal und tief in einem. Dort genügt es nicht mehr, eine Regel wiedergeben zu können, sie muss auf einen fremden Sachverhalt angewendet werden. Wer beide Prüfungen im selben Semester plant, sollte die Reihenfolge einhalten und den Abstand nicht zu knapp wählen. Was zur Einführung zu wissen ist, steht unter ReWi an der WU.

Was ist der Prüfungsstoff in GLZR?

Der Stoff ergibt sich aus dem Syllabus der Lehrveranstaltung und wird dort festgelegt. Gearbeitet wird mit dem im Syllabus genannten Lehrbuch und mit den Inhalten der Vorlesung, dazu kommt der Gesetzestext des ABGB. Für die Falllösung ist ein Casebook nützlich; welches gemeint ist, steht im Syllabus. Inhalte aus diesen Werken stehen auf dieser Seite nicht, weil sie urheberrechtlich geschützt sind. Der Gesetzestext selbst ist nach § 7 UrhG frei und darf zitiert werden, und mit ihm sollte auch gearbeitet werden. Wer die Voraussetzungen einer Norm im Gesetz nachliest statt in einer Zusammenfassung, findet die Reihenfolge, die in der Falllösung gebraucht wird. Maßgeblich für den Umfang ist immer der aktuelle Syllabus auf Learn@WU, nicht ein Stoffplan aus dem Vorjahr. Eine Zusammenfassung aus zweiter Hand kann den Einstieg erleichtern, sie ersetzt aber weder den Gesetzestext noch die Übung am Fall. Wer sich allein auf sie stützt, lernt Ergebnisse und keine Wege.

Welche Fehler kosten in GLZR am meisten Punkte?

Vier Fehler wiederholen sich, und alle vier betreffen den Weg, nicht das Ergebnis. Der erste ist die fehlende Anspruchsgrundlage. Die Lösung beginnt mit einer Nacherzählung des Sachverhalts, und die Norm taucht erst am Ende auf. Der zweite ist der übersprungene Baustein. Was offensichtlich vorliegt, wird stillschweigend angenommen, und stillschweigend gibt es keine Punkte. Der dritte ist die Verwechslung von Gewährleistung und Schadenersatz. Beide setzen an einer mangelhaften Leistung an, haben aber verschiedene Voraussetzungen und verschiedene Rechtsfolgen; ein Verschulden braucht nur der Schadenersatz. Der vierte ist der unbestimmte Verschuldensgrad. Es wird Fahrlässigkeit festgestellt, aber nicht zwischen leichter und grober unterschieden, und damit bleibt der Ersatzumfang offen. Alle vier Fehler haben gemeinsam, dass sie in einer gelesenen Musterlösung nicht auffallen. Sichtbar werden sie erst, wenn man einen Fall ohne Vorlage selbst schreibt und danach vergleicht. Die Abgrenzung der beiden Rechtsbehelfe steht im Vergleich Gewährleistung oder Schadenersatz.

Wie hilft Juscool bei GLZR?

Weil GLZR die Falllösung nach Anspruchsgrundlagen in den Mittelpunkt stellt, ist das Anspruchs-Lego das passende Werkzeug für diese Prüfung. Es zeigt einen Sachverhalt ohne Lösung, und die Bausteine des Anspruchs werden selbst gesetzt, einer nach dem anderen, in der Reihenfolge, die die Norm vorgibt. Genau diese Bewegung verlangt der offene Teil der Prüfung, und genau sie lässt sich durch Lesen nicht aufbauen. Das ganze Schadenersatz-Modul ist frei zugänglich, ein Konto kostet nichts. Für den Multiple-Choice-Teil gibt es Fragen im Zuschnitt der Prüfung, mit einer Begründung zu jeder Antwortmöglichkeit, und eine Runde je Niveau ist ebenfalls frei. Alles Weitere, dazu Klausur-Modus und Wiederholungsplan, liegt hinter dem 14-Days Pass um 6,99 Euro oder dem 30-Days Pass um 9,99 Euro, jeweils als Einmalzahlung ohne Abo, abgerechnet über Stripe. Der Klausur-Modus stellt den offenen Teil unter Zeit nach, der Wiederholungsplan behält die Bausteine im Blick, die zweimal gefehlt haben. Die Übersicht steht unter Zugang.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 6. September 2026 Lern- und Trainingsangebot. Keine Rechtsberatung. Juscool ist kein Angebot der WU Wien.