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Prüfungsinfo · WU Wien

Prüfungsmodus im Bachelor Wirtschaftsrecht an der WU

Aufbau, Hürden, Termine und ECTS für Einführung in die Rechtswissenschaften (ReWi), Grundlagen des Zivilrechts (GLZR) und die Fachprüfung Zivilrecht — an einer Stelle, damit man es nicht auf drei Seiten zusammensuchen muss.

Wie ist die STEOP im Bachelor Wirtschaftsrecht aufgebaut?

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) steht am Beginn des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und muss absolviert sein, bevor das Studium in vollem Umfang fortgesetzt werden kann. Die rechtswissenschaftliche Prüfung darin ist Einführung in die Rechtswissenschaften, im Studienalltag ReWi oder EinfRW genannt, geführt als Lehrveranstaltung 4033 mit dem Prüfungskurs 5474. Sie deckt Öffentliches Recht und Privatrecht nebeneinander ab und prüft Grundbegriffe, Rechtsquellen und die Systematik der Rechtsordnung. Unmittelbar daran anschließend wird Grundlagen des Zivilrechts (GLZR, Lehrveranstaltung 4034) empfohlen. GLZR verlangt bereits Falllösung nach Anspruchsgrundlagen und setzt damit voraus, was ReWi an Begriffen und Aufbau bereitstellt. Wer die Reihenfolge umdreht, arbeitet in der Falllösung mit Werkzeug, dessen Bedienungsanleitung noch aussteht. Beide Prüfungen bestehen aus einem Multiple-Choice-Teil und einem offenen Teil; unterschiedlich ist, was der offene Teil verlangt. Welche Lehrveranstaltungen die STEOP im Einzelnen umfasst und in welchem ECTS-Umfang, ergibt sich aus dem Studienplan und dem eVVZ.

  1. ReWi — Einführung in die Rechtswissenschaften (LV 4033, Prüfungskurs 5474). Öffentliches Recht und Privatrecht, MC-Teil und offener Teil, 90 Minuten Prüfungszeit.
  2. GLZR — Grundlagen des Zivilrechts (LV 4034). MC-Teil und offener Teil, Schwerpunkt auf der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen.
  3. Fachprüfung Zivilrecht — später im Studium, in zwei getrennten Prüfungen: schriftlich (FPs), danach mündlich (FPm).

Vertiefend zu den beiden Grundlagenprüfungen: ReWi an der WU und GLZR an der WU.

Wie funktioniert der MC-Teil an der WU und warum ist er die Hürde?

Der Multiple-Choice-Teil ist an der WU keine Ankreuzübung mit einer einzigen richtigen Lösung. In ReWi umfasst er 20 bis 25 Fragen, jede Frage hat fünf Antwortmöglichkeiten, mindestens eine davon ist richtig, und es können auch alle fünf richtig sein. Damit fällt die Ausschlusstechnik weg, mit der man sich durch schulische Tests tastet. Jede einzelne Antwortmöglichkeit ist eine eigene Behauptung, die für sich stimmt oder nicht stimmt, und sie wird auch für sich bewertet. Zur Hürde wird der Teil durch seine Verknüpfung mit dem offenen Teil. Dieser wird nur korrigiert, wenn im MC-Teil mindestens 50 Prozent erreicht sind, und positiv ist die Prüfung erst, wenn beide Teile für sich mindestens 50 Prozent erreichen. Eine gute Falllösung rettet deshalb nichts, wenn der MC-Teil darunter bleibt — sie wird dann gar nicht gelesen. Die Prüfungszeit für beide Teile zusammen beträgt in ReWi 90 Minuten.

  1. Fünf Aussagen je Frage — jede wird einzeln beurteilt. Wer nur die „beste" Antwortmöglichkeit sucht, beantwortet eine andere Frage als die gestellte.
  2. Mindestens eine richtig, höchstens alle fünf — daraus folgt keine Verteilung, die man raten könnte. Es gibt keine Quote, auf die man sich stützen kann.
  3. 50 Prozent im MC-Teil sind die Eintrittskarte für die Korrektur des offenen Teils. Darunter bleibt der offene Teil ungelesen.
  4. 50 Prozent in beiden Teilen sind Voraussetzung für eine positive Beurteilung.

Durchfallquoten von 60 bis 80 Prozent werden von Studierenden berichtet. Das sind studentische Angaben und keine amtliche Statistik der WU; belastbare Zahlen veröffentlicht nur die Universität selbst. Zum Trainieren des Aufbaus mit fünf einzeln zu beurteilenden Aussagen gibt es den Multiple-Choice-Trainer.

Wie oft kann man antreten und wann sind die Termine?

ReWi wird dreimal pro Semester angeboten, jeweils in den zentralen Großprüfungswochen der WU. Angemeldet wird über LPIS. Für die schriftliche Fachprüfung Zivilrecht gilt derselbe Takt von drei Terminen je Semester. Die konkreten Prüfungstage, die Anmeldefrist und die Abmeldefrist stehen im eVVZ und in LPIS. Sie ändern sich von Semester zu Semester und sind dort der einzige verlässliche Ort. Die Anmeldung selbst ist der Teil, den man am leichtesten unterschätzt. Plätze werden über LPIS-Kontingente vergeben, und wer sich nicht rechtzeitig einträgt, verliert den Termin unabhängig davon, wie gut er vorbereitet ist. Ebenso gehört die Abmeldefrist in den Kalender, weil eine versäumte Abmeldung den Prüfungsantritt nicht ungeschehen macht. Wie viele Antritte je Prüfung insgesamt zulässig sind und ab welchem Antritt kommissionell geprüft wird, richtet sich nach dem Studienrecht der WU und nicht nach dem Syllabus einer einzelnen Lehrveranstaltung.

  1. Drei Termine je Semester für ReWi und für die schriftliche Fachprüfung Zivilrecht, jeweils in den zentralen Großprüfungswochen.
  2. Anmeldung über LPIS, kontingentiert. Der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidet über den Platz.
  3. Termine, Fristen und Prüfungsorte stehen im eVVZ und in LPIS, nicht in einer Zusammenfassung wie dieser.

Was gilt bei der Fachprüfung Zivilrecht?

Die Fachprüfung Zivilrecht besteht aus zwei getrennten Prüfungen. Zuerst die schriftliche (FPs), danach die mündliche (FPm); zur mündlichen wird nur zugelassen, wer die schriftliche positiv absolviert hat. Seit dem Wintersemester 2021/22 sind die ECTS auf beide Teile aufgeteilt, neun auf die schriftliche und neun auf die mündliche Prüfung, und beide Teile werden separat benotet. Zugangsvoraussetzung für die Fachprüfung ist die positiv absolvierte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung Zivilrecht für Fortgeschrittene (ZfF); vorbereitend dienen die Fachprüfungsvorbereitungen Zivilrecht I, II und III. Prüfungsstoff ist das Bürgerliche Recht ohne Familien- und Erbrecht, einschließlich seiner Bezüge im Internationalen Privatrecht. Die schriftliche Prüfung wird dreimal pro Semester abgenommen, jeder Termin von einer anderen Professorin oder einem anderen Professor. Für die mündliche Prüfung besteht freie Prüferwahl im Rahmen der LPIS-Kontingente, vergeben nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Erst beide Teile zusammen ergeben die Fachprüfung; wer nur einen davon positiv abschließt, hat sie noch nicht abgelegt.

 FPs — schriftlichFPm — mündlich
Reihenfolgezuersterst nach positiver FPs
ECTS99
Beurteilungeigenständigeigenständig
Terminedreimal je Semester, je Termin eine andere prüfende Personfreie Prüferwahl im LPIS-Kontingent
Dauer3 Stundennach Ausschreibung

Ausführlich zum Ablauf beider Teile: Fachprüfung Zivilrecht an der WU. Welche Gebiete in den erfassten Gedächtnisprotokollen der mündlichen Prüfung am häufigsten vorkommen, zeigt die Häufigkeitsanalyse.

Welche Hilfsmittel sind erlaubt?

Bei der schriftlichen Fachprüfung Zivilrecht sind unkommentierte Gesetzestexte erlaubt, die Prüfungszeit beträgt drei Stunden. Unkommentiert heißt ohne Erläuterungen, ohne Verweise auf Entscheidungen und ohne eingelegte oder eingeklebte Zusätze. Wer eine Kodex-Ausgabe mitnimmt, sieht vor dem Antritt nach, ob sie den aktuellen Stand hat und ob die Prüfungsausschreibung sie zulässt; was an Markierungen, Reitern und Paragrafenverweisen im Einzelnen zulässig ist, legt die Prüfungsleitung fest und kann sich von Termin zu Termin unterscheiden. Für ReWi und GLZR gilt der umgekehrte Grundsatz. Zulässig ist dort nur, was die Prüfungsausschreibung ausdrücklich nennt; ohne eine solche Angabe ist von einer Prüfung ohne Hilfsmittel auszugehen. Verbindlich ist in jedem Fall der Syllabus zur konkreten Lehrveranstaltung, ergänzt um die Angaben in der Ausschreibung des einzelnen Prüfungstermins. Drei Stunden klingen großzügig, verteilen sich aber auf Sachverhalt, Anspruchsgrundlagen und Ausformulierung. Das Nachschlagen im Gesetz kostet davon einen erheblichen Teil, wenn die Fundstellen nicht sitzen.

Wo steht der verbindliche Stand?

Diese Seite beschreibt den Prüfungsmodus, sie setzt ihn nicht fest. Maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Angabe der WU Wien, und zwar der Syllabus der konkreten Lehrveranstaltung auf Learn@WU, das elektronische Vorlesungsverzeichnis (eVVZ), die Ausschreibung des Prüfungstermins in LPIS und das Schwarze Brett des zuständigen Instituts. Weicht eine dieser Quellen von dieser Seite ab, gilt die Quelle. Prüfungsmodi ändern sich, meist zwischen zwei Semestern. Fragenzahl, Beurteilungsschlüssel, Prüfungszeit, zugelassene Hilfsmittel und Anmeldefristen sind genau die Angaben, die sich am ehesten verschieben, und genau die, bei denen eine veraltete Zusammenfassung schadet. Deshalb steht unten ein Prüfdatum, und deshalb wird hier keine Angabe ohne Herkunft geführt. Für das Zivilrecht ist das Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien die zuständige Stelle. Diese Seite ist eine Zusammenfassung mit Prüfdatum und keine Prüfungsordnung. Wer eine Abweichung bemerkt, kann sie über Feedback melden; die Korrektur wird nachgezogen und mit Datum vermerkt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 6. September 2026 Lern- und Trainingsangebot. Keine Rechtsberatung. Juscool ist kein Angebot der WU Wien.